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Eine Woche ist es nun bereits her, seit die ersten Gerüchte über das folgenschwere Bundesgerichtsurteil die Runde machten
09.06.2010 - 22:07 von Al Müller


Eine Woche ist es nun bereits her, seit die ersten Gerüchte über das folgenschwere Bundesgerichtsurteil die Runde machten – und interessanterweise scheint sich in der Schweizer Pokerszene eine Art Entspannung breit zu machen. Viele Veranstalter stellen sich auf den Standpunkt, dass vielleicht doch nicht alles so schlimm sei wie befürchtet, in diversen Lokalen herrscht Normalbetrieb, die Turniere werden auch weiterhin durchgeführt. Ihren Optimismus ziehen die Veranstalter unter anderem aus der Annahme, das Urteil sei nur für die so genannte Pilotvereinbarung (einen vom Bundesverwaltungsgericht stellvertretend für alle Qualifikationen ausgewählten Fall) bindend; so lange die eigene Verfügung nicht explizit für ungültig erklärt sei, mache man weiter wie bisher. So formulierte es jedenfalls Other-Poker-Chef Deniz Esen im Sonntag, den Artikel kann man hier als PDF runterladen. Esen gehört auch zur Speerspitze jener Veranstalter, die einen Schweizer Poker-Verband aus der Taufe heben wollen. "Nach der Niedergeschlagenheit vom Mittwoch hat sich die Stimmung deutlich gewandelt", so Esen gegenüber der Zeitung. "Jetzt will niemand mehr einfach aufgeben."


Noch ein Ass im Ärmel

Schweizer Poker-Verband ins Leben rufen

Die Nachricht vom vergangenen Mittwoch schlug in der Szene wie eine Bombe ein. Öffentliche
Pokerturniere dürfen gemäss Bundesgericht in Zukunft nur noch in Spielcasinos durchgeführt
werden. Zunächst wollte auch der Basler Deniz Esen den Bettel hinschmeissen.
«Das Pokern ist inzwischen in der Schweiz ein Volkssport», sagt Deniz Esen. Der 30-jährige
Basler ist Betreiber des Other Poker Clubs, des grössten gewerblichen Pokeranbieters in der
Nordwestschweiz, und damit Chef von 60 Angestellten. Doch Mitte Woche platzte die Bombe:
Gemäss dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts in Lausanne droht kommerziellen Poker-
Gesellschaften das Aus. Weil Pokern laut Urteil ein Glücksspiel ist (siehe Box), dürfen nur noch
lizenzierte Casinos Turniere anbieten. «Als ich am Mittwoch vom Urteil erfuhr, wollte ich bereits
alle meine Angestellten entlassen und die Mietverträge kündigen», erzählt der Geschäftsführer
der Other AG, die seit diesem Jahr Schweizer Marktführer mit rund 12 Prozent Marktanteil ist.
An den beiden Standorten des Other Poker Clubs beim Basler Dreispitz und im Kaiseraugster
Junkholz-Areal finden jede Woche über 35 Turniere statt, an denen die Gewinner gegen einen
Einsatz gutes Geld verdienen können. Der Jahresumsatz der Aktiengesellschaft bewegt sich im
siebenstelligen Bereich. Inzwischen schätzt man, dass rund 40000 Menschen in der Schweiz
regelmässig um Geld pokern. Rund 1000 Arbeitsstellen sind in den letzten beiden Jahren bei
Schweizer Pokeranbietern wie der Other AG entstanden. Allein in Basel und Kaiseraugst
beschäftigt Deniz Esen zehn Vollzeitangestellte und 50 Teilzeitkräfte mit Pensen zwischen 30
und 60 Prozent. Entsprechend gross war die Bestürzung des Jungunternehmers über die
Nachricht aus Lausanne.
«Die Poker-Veranstalter haben immer gewusst, dass sie für ihre Betriebe bloss provisorische
Bewilligungen halten und dass dagegen beim Bundesgericht ein Beschwerde des Schweizer
Casino Verbands hängig ist», reagierte Jean-Marie Jordan, der Direktor der Eidgenössischen
Spielbanken-Kommission (ESBK), auf das Urteil. «Da trifft uns keine Schuld.» Für Jordan ist
deshalb klar, dass sich seit Mittwoch all jene Anbieter strafbar machen, die öffentliche
Pokerturniere anbieten. «Das dachten wir zunächst auch», sagt Deniz Esen, «am
Donnerstagabend haben wir deshalb unseren Betrieb dicht gemacht und alle weiteren Turniere
abgesagt».
Zwei Tage später sieht vieles anders aus. Zwar kündigte die Homepage der Other AG für gestern
Samstag immer noch zwei «Abschiedsturniere» an, doch ans Aufgeben denkt der ehemalige ITSpezialist
und Geschäftsmann nicht mehr. Grund für Esens neu erwachte Zuversicht sind
ausgiebige Beratungen mit seinem Rechtsanwalt und Branchenkollegen. Inzwischen glaubt
Deniz Esen zu wissen, dass das jüngste Bundesgerichtsurteil nur für die so genannte
Pilotvereinbarung bindend ist. Seine und die 30 anderen Betrieben vom
Bundesverwaltungsgericht und der Eidgenössischen Spielbanken-Kommission erteilten
Bewilligungen seien davon aber nicht betroffen. «So lange das Bundesverwaltungsgericht die
spezifisch für die Other AG erteilte Verfügung nicht für ungültig erklärt, haben wir eine gültige
Lizenz und machen weiter wie bisher», erklärt Esen bestimmt. Damit steht Esens Auffassung
konträr zu ESBK-Direktor Jordans Aussage, dass für alle gewerblichen Pokeranbieter seit
vergangenem Mittwoch Schluss ist. Doch Esen entgegnet: «Alles, was zu diesem Thema seit
Mittwoch in den Medien geschrieben und gesagt worden ist, entbehrt einer fundierten juristischen
Grundlage.»
Zumindest vonseiten der Basler Behörden muss der Geschäftsführer vorerst keine Probleme
befürchten. Klaus Mannhart, Sprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements, bestätigt,
dass noch keine Pläne bestehen, das Pokerverbot im Stadtkanton mit polizeilichen Mitteln
durchzusetzen: «Wer professionell pokern, beziehungsweise Geld gewinnen und verlieren will,
macht dies sowieso im Internet oder geht ins grenznahe Ausland.» Im Baselbiet stellt sich das
Problem überhaupt nicht. Wegen des generellen Verbots von Geldauszahlungen bei Wett- und
Glücksspielen konnte die gewerbliche Pokerszene im Landkanton nie Fuss fassen, erklärt der
zuständige Amtsleiter Gerhard Mann.
Doch die Aussicht auf ein Stillhalten der Basler Behörden genügt natürlich nicht, um ein mittleres
Unternehmen mit 60 Angestellten in die gesicherte Zukunft zu führen. Esen und seine
Berufskollegen wollen nun genügend stichhaltige Argumente sammeln und politisch Druck
machen, um die ESBK davon zu überzeugen, sich beim Bundesverwaltungsgericht für die
gewerblichen Pokeranbieter einzusetzen. Wichtigstes Argument: Durch ein Verbot der
öffentlichen Pokerklubs wird einer illegalen Szene Tür und Tor geöffnet. Da die Spielcasinos das
öffentliche Bedürfnis nach Pokerturnieren «nie und nimmer» befriedigen könnten, würde sich die
ganze Pokerszene in illegale Hinterzimmer verlagern. Dadurch entgingen aber dem Bund
beträchtliche Summen, die die Pokerklubs bisher via Mehrwertsteuer und Sozialabgaben
entrichtet haben.
In der grössten Zusammenkunft, die es in der Schweizer Pokerszene je gegeben hat, haben
gestern Samstag in Zürich rund 40 Veranstalter gegen das Urteil des Bundesgerichts mobil
gemacht. Der von Deniz Esen organisierte Runde Tisch sprach sich unter anderem für die
Gründung eines Schweizer Poker-Verbands aus, den der Basler Unternehmer nun persönlich
aus der Taufe heben will. «Nach der Niedergeschlagenheit vom Mittwoch hat sich die Stimmung
deutlich gewandelt», sagt er. «Jetzt will niemand mehr einfach aufgeben.»
Poker – ein Glücksspiel?
Der Entscheid des Bundesgerichts vom vergangenen Mittwoch sorgte in der Szene für einen
Aufschrei: Die höchste Schweizer Rechtsinstanz hat entschieden, dass nur noch konzessionierte
Spielbanken öffentlich und gewerblich sogenannte «Texas Hold’em»-Pokerturniere anbieten
dürfen. Das Bundesgericht hob damit ein gegenteiliges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 30.Juni 2009 auf. Im Wesentlichen ging es um die Frage, ob Pokern ein Glücks- oder
Geschicklichkeitsspiel ist. Die Unterscheidung ist insofern bedeutsam, als Glücksspiele dem
Spielbankengesetz unterstehen und nur mit einer Konzession gewerblich betrieben werden
dürfen. Dass das Bundesgericht nun wegen «fehlender wissenschaftlicher Grundlagen»
entschieden hat, dass Pokern ein Glücksspiel sei und damit ins Casino gehört, stösst bei
Pokeranbietern wie Deniz Esen auf Unverständnis: «Die Bundesrichter können gerne mal gegen
unsere besten Spieler antreten. Dann werden sie schnell merken, wie viel Können es zum
Pokern braucht.»
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